am 25. Mai 2007 vom Deutschen Bundestag beschlossen worden.
langjährige Engagent der Bundes-SGK (Sozialdemokratische Gemeinschaft für Kommunalpolitik) und der Kommunalen Spitzenverbände
für eine sachgerechte Weiterentwicklung der Gewerbesteuer hat damit zum
Erfolg geführt. Mit dem Unternehmensteuerreformgesetz 2008 wird der
Realsteuercharakter der Gewerbesteuer gewahrt und die Gewerbesteuer
stabilisiert.
Gewerbesteuer wird durch die Erweiterung der Hinzurechnungen auf
sämtliche Finanzierungskosten verbreitert und die
Gestaltungsmöglichkeiten zur Reduzierung der Steuerlast werden
sachgerecht eingedämmt. Diese Maßnahmen sind ein wichtiger Schritt zur
Stärkung der Finanzkraft der Kommunen.
Wer hätte dies noch vor
zwei Jahren erwartet? Im Bundestagswahlkampf 2005 setzten sich CDU/CSU
und FDP massiv für die Abschaffung der Gewerbesteuer ein. In der
Koalitionsvereinbarung der Großen Koalition war davon glücklicherweise
nichts mehr zu lesen. Doch die Vorschläge der Stiftung Marktwirtschaft
und das Trommelfeuer der Wirtschaft gegen die Gewerbesteuer ließen die
Kommunen mit Sorge nach Berlin blicken. Im Sommer 2006 legten
Bundesfinanzminister Peer Steinbrück und Ministerpräsident Roland Koch
ihre Pläne zur Unternehmenssteuerreform vor. Der Koalitionsausschuss
gab grünes Licht und Peer Steinbrück konnte Anfang 2007 einen
Referentenentwurf vorlegen, der als ein zentrales Element der
Unternehmensteuerreform die Weiterentwicklung der Gewerbesteuer
beinhaltete. Die Kommunalen Spitzenverbände und die Bundes-SGK hatten
ein seit vielen Jahren verfolgtes Ziel, die Verbreiterung der
Bemessungsgrundlage, erreicht. Nun galt es noch, die Steuerausfälle zu
begrenzen. Durch viele Gespräche, gute Argumente und nicht zu letzt der
Zusage von Peer Steinbrück, die Unternehmensteuerreform für die Kommune
aufkommensneutral zu gestalten, wurden die prognostizierten
Steuerausfälle durch Absenkung der Gewerbesteuerumlage deutlich
begrenzt.
Auch wenn in den ersten Jahren Steuerausfälle zu
erwarten sind, die allerdings auf Grund der positiven
Steuereinnahmeentwicklung kaum bemerkbar sein werden, und nicht alle
Kommunen von der Reform gleichmäßig profitieren werden, ist die
Weiterentwicklung der Gewerbesteuer ein großer Erfolg, so wie dies u.a.
auch der Präsident des Deutschen Städtetages, Christian Ude, auf der
Hauptversammlung des Deutschen Städtetages herausgestellt hat. Diesen
Erfolg hat die SPD im Zusammenspiel und enger Absprache mit den
Kommunalen Spitzenverbänden und der Bundes-SGK geschafft. Deshalb gilt
auch ein besonderer Dank für diesen Erfolg den Sozialdemokraten in der
Bundesregierung, insbesondere Bundesfinanzminister Peer Steinbrück, dem
Ministerpräsidenten und Vorsitzenden der SPD, Kurt Beck, für die Länder
und dem Vorsitzenden der SPD-Bundestagsfraktion, Dr. Peter Struck,
seinem Stellvertreter Joachim Poß, sowie dem kommunalpolitischen
Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Bernd Scheelen. Es bleibt dabei:
Die SPD steht zu den Kommunen!
Folgende wesentliche Maßnahmen in
Bezug auf die Weiterentwicklung der Gewerbesteuer waren bereits im
Gesetzentwurf zur Reform der Unternehmensbesteuerung vorgesehenen und
sind jetzt beschlossen worden: Die 50%-ige steuerliche Hinzurechnung
der gezahlten Dauerschuldzinsen bei der Gewerbesteuer entfällt.
Stattdessen werden alle Zinsen und Finanzierungsanteile in Mieten,
Pachten, Leasingraten und Lizenzen mit einem Hinzurechnungsfaktor von
25 % erfasst. Für die jeweiligen Finanzierungsanteile sind gesonderte
Pauschalen festgelegt, z.B. für Leasingraten und bewegliche
Wirtschaftsgüter 20%, für Lizenzgebühren 25%, für unbewegliche
Wirtschaftsgüter 75%. Die gezahlte Gewerbesteuer kann künftig nicht
mehr als Betriebsausgabe abgezogen werden. Der Anrechnungsfaktor der
Gewerbesteuer bei der Einkommensteuer wird von 1,8 auf 3,8 erhöht
werden. Die Steuermesszahl der Gewerbesteuer wird von 5,0 % auf 3,5 %
gesenkt, der Staffeltarif abgeschafft.
Darüber hinaus müssen
künftig bei den gewerbesteuerlichen Vorauszahlungen nicht etwa nur die
Steuersatzsenkung sondern auch alle Gegenfinanzierungsmaßnahmen, wie
z.B. der Wegfall des Abzugs der Gewerbesteuer als Betriebsausgabe,
berücksichtigt werden. Des Weiteren gibt es mehrere Änderungen im
Körperschafts- und Einkommensteuerrecht, wie z.B. die Einführung einer
Zinsschranke, die Steuergestaltungsmöglichkeiten einschränken und die
Gegenfinanzierung sicherstellen, die zugleich auch positive mittelbare
Auswirkungen auf die Einnahmesituation der Kommunen haben werden.
Gegenüber
dem Gesetzentwurf sind im Rahmen der Beratungen im Deutschen Bundestag
nur marginale Änderungen aus Sicht der Kommunen erfolgt:
– Bei der
gewerbesteuerlichen Hinzurechnung von Finanzierungsaufwendungen werden
nur nicht dem gewöhnlichen Geschäftsverkehr entsprechende Skonti und
Boni berücksichtigt; geschäftsübliche Skonti und Boni bleiben
unberücksichtigt.
– Außerdem wird die Beteiligungsgrenze für die
gewerbesteuerliche Hinzurechnung von Dividendenerträgen aus Streubesitz
im Betriebsvermögen von Kapitalgesellschaften von 10 auf 15 Prozent
erhöht.
– In Bezug auf die auch von den Kommunalen Spitzenverbände
geforderte Klarstellung, dass bei Regelungen für die Zinsschranke mit
Blick auf den „Konzern Stadt" bzw. die Kommune als „Konzernmutter"
diese nicht unter die Definition des § 4 h EStG fallen, ist im Bericht
des Finanzausschusses in diesem Sinne Stellung genommen worden.
Die
im Gesetzentwurf vorgesehene Absenkung der Gewerbesteuerumlage zur
Reduzierung der Einnahmeausfälle der Kommunen bleibt bestehen. Folgende
Schritte der Absenkung der Gewerbesteuerumlage werden erfolgen: 2008 -8
Prozentpunkte; 2009 -6 Prozentpunkte; ab 2010 -3 Prozentpunkte (jeweils
für Bund und Länder hälftig). In der vollen Jahreswirkung wird die
Unternehmensteuerreform für die Kommunen aufkommensneutral gestaltet (+
68 Mio. €). Für die ersten Kassenjahre werden jetzt nach den
Beschlüssen des Deutschen Bundestages Steuerausfälle in Folge der
Unternehmensteuerreform in folgender Größenordnung für die Kommunen
erwartet: 2008: -876 Mio. €; 2009: -566 Mio. €; 2010: -507 Mio. €;
2011: -33 Mio. €; danach werden wieder Mehreinnahmen für die Kommunen
prognostiziert. Vor dem Hintergrund der äußerst positiven
Steuerschätzung für die kommenden Jahre (vgl. Infobrief der Bundes-SGK
vom 15.05.2007) ist allerdings davon auszugehen, dass die durch das
Unternehmensteuerreformgesetz prognostizierten Steuerausfälle in den
Kommunen kaum bemerkbar sein werden.
Weitere Informationen zum
Gesetz und zu der Bewertung dieses Gesetzes aus der kommunalen Sicht
findet Ihr auf folgenden Internetseiten:
www.bundesfinanzministerium.de; www.spdfraktion.de; www.steadtetag.de; www.dstgb.de; www.landkreistag.de.