Sachsen-Anhalts Justizministerin Professor Angela Kolb (SPD) hat an den Bundestag appelliert, noch vor der Bundestagswahl im Herbst eine härtere Bestrafung extremistischer Straftaten durchzusetzen.
Durch Änderungen im Strafgesetzbuch könne erreicht werden, dass menschenverachtende, rassistische oder fremdenfeindliche Beweggründe oder Ziele einer Tat bei der Festsetzung der Strafe besonders berücksichtigt werden.
Die Statistiken über Opfer extremistischer Gewalt belegten die Notwendigkeit zu handeln, sagte Kolb und reagierte damit auf Bilanzen des Innenministeriums sowie der Mobilen Opferberatung und des Vereins „Miteinander“. „Mit der Gesetzesinitiative wird der überragenden Bedeutung, die das Grundgesetz dem Schutz der Menschenwürde einräumt, auch im Strafrecht auf breiter Grundlage Rechnung getragen“, sagte Kolb. „Den Opfern wird deutlich, dass ihre Ängste ankommen. Den Tätern wird klar gemacht, dass die demokratische Gesellschaft extremistische Angriffe nicht toleriert.“
Ein entsprechender Gesetzentwurf der Länder liegt dem Bundestag vor. Sachsen-Anhalt und Brandenburg hatten die Debatte über die Strafrechtsänderung 2007 angestoßen.