Vor dem Hintergrund des hohen Gewaltpotentials der rechtsextremen Szene in Sachsen-Anhalt hat Justizministerin Professor Angela Kolb an den Bundestag appelliert, seine Blockade aufzugeben und vor der Bundestagswahl im Herbst eine härtere Bestrafung extremistischer Straftaten durchzusetzen. Kolb: „Durch Änderungen im Strafgesetzbuch kann erreicht werden, dass menschenverachtende, rassistische oder fremdenfeindliche Beweggründe oder Ziele einer Tat bei der Festsetzung der Strafe besonders berücksichtigt werden.“ Kolb reagierte mit ihrem Appell auf die Vorstellung des Verfassungsschutzberichtes für Sachsen-Anhalt, der die Gefahren durch den Rechtsextremismus belege.
Kolb: „Beim Kampf gegen Rechtsextremismus kommt es auf drei Dinge an: Prävention stärken, gegen rechtsextreme Strukturen vorgehen und, ganz wichtig: die gesetzliche Handhabe anpassen.“ Ein guter Gesetzentwurf der Länder liege dem Bundestag vor. Mit der Gesetzesinitiative werde der überragenden Bedeutung, die das Grundgesetz dem Schutz der Menschenwürde einräumt, auch im Strafrecht auf breiter Grundlage Rechnung getragen. „Wir brauchen die Gesetzesänderung. Den Opfern wird deutlich, dass ihre Ängste ankommen. Den Tätern wird klar gemacht, dass die demokratische Gesellschaft extremistische Angriffe nicht toleriert“, so die Ministerin.
Laut Verfassungsschutzbericht für Sachsen-Anhalt, der heute vom Innenminister vorgestellt wurde, sind in Sachsen-Anhalt 1.350 Rechtsextremisten aktiv, 800 von ihnen gehören der subkulturell geprägten, gewaltbereiten Szene an. Die politisch motivierten Gewaltstraftaten von Rechtsextremisten sind von 2007 bis 2008 um mehr als 20 % gestiegen.