
Kolb: „Beim Kampf gegen Rechtsextremismus kommt es auf drei Dinge an: Prävention stärken, gegen rechtsextreme Strukturen vorgehen und, ganz wichtig: die gesetzliche Handhabe anpassen.“ Ein guter Gesetzentwurf der Länder liege dem Bundestag vor. Mit der Gesetzesinitiative werde der überragenden Bedeutung, die das Grundgesetz dem Schutz der Menschenwürde einräumt, auch im Strafrecht auf breiter Grundlage Rechnung getragen. „Wir brauchen die Gesetzesänderung. Den Opfern wird deutlich, dass ihre Ängste ankommen. Den Tätern wird klar gemacht, dass die demokratische Gesellschaft extremistische Angriffe nicht toleriert“, so die Ministerin.
Laut Verfassungsschutzbericht für Sachsen-Anhalt, der heute vom Innenminister vorgestellt wurde, sind in Sachsen-Anhalt 1.350 Rechtsextremisten aktiv, 800 von ihnen gehören der subkulturell geprägten, gewaltbereiten Szene an. Die politisch motivierten Gewaltstraftaten von Rechtsextremisten sind von 2007 bis 2008 um mehr als 20 % gestiegen.