Die Koalitionsfraktionen SPD und CDU haben sich bei der Ausgestaltung des Finanzausgleichgesetzes zu einer Einigung auf wesentliche Punkte zur Ausgestaltung des FAG geeinigt. Das betrifft zum einen Stärkung der kreisfreien Städte und Landkreise im Bereich der Zuweisungen für die Jugendhilfe. Zum anderen hat sich die Koalition zur besonderen Finanzierung der Grundzentren im Land, zur Straßenbaulast der Landkreise und zu den vom Landkreistag bei der Bedarfsermittlung für den Finanzausgleich strittig gestellten 14 Millionen Euro geeinigt.
„Das neue Finanzausgleichgesetz bedeutet nicht nur eine verlässlichere Finanzierung der Kommunen und eine bessere Systematik der Finanzierung, es bedeutet auch eine bessere Ausstattung der Mittelzentren im Gegensatz zum alten FAG. Halberstadt kann dadurch für 2010 mit einer Erhöhung der Zuweisungen um 13 Prozent rechnen. Damit stärkt das neue Finanzausgleichgesetz unser Mittelzentrum, das eine zentrale Bedeutung für die Entwicklung in der Region hat.“ erklärte der Halberstädter SPD-Vorsitzende und Landtagsabgeordnete Gerhard Miesterfeldt dazu.
Die verbleibenden ca. 22 Millionen Euro im Ausgleichsstock werden neben der Vorbindung für den Digitalfunk ausschließlich zur Gewährung von Bedarfszuweisungen beziehungsweise der Umwandlung von Liquiditätshilfen aus Vorjahren in Bedarfszuweisungen verwandt.
„Mit der 100prozentig aufgabenbezogenen Finanzierung der Jugendhilfe im FAG haben wir den Einstieg in die aufgabenbezogene Finanzierung geschafft“, so Katrin Budde. „Die Freisetzung der Mittel aus dem Ausgleichstock stellt sicher, dass den Städten und Gemeinden im kreisangehörigen Raum kein Verlust entsteht.“ Zudem könnten Kommunen für eine Übergangszeit in 2010/2011 im Bedarfsfall zinslose Darlehen der Investitionsbank erhalten. Die Zinsen für die tatsächliche Inanspruchnahme dieser Darlehen werden aus dem Landesausgleichstock erstattet. Die Funktion des Ausgleichstocks werde so weiterhin erfüllt.
2. Auf die Gemeinden mit der Funktion eines Grundzentrums werden aus dem Gesamthaushalt zusätzlich 11 Millionen Euro verteilt. Jede Gemeinde mit der Funktion eines Grundzentrums soll grundsätzlich rund 120 000 Euro zusätzlich zur Erfüllung dieser besonderen Funktion erhalten.
3. Um im Übergangszeitraum von 2 Jahren hin zur aufgabenbezogenen Finanzierung ab 2012 den finanziellen Spielraum für die Kommunen im kreisangehörigen zu sichern, sollen zusätzlich 14 Millionen in die Finanzausgleichsmasse fließen. Damit wird auch einem Wunsch des Städte- und Gemeindebundes nachgekommen, der diese Summe strittig gestellt hatte.
4. Die Straßenbaulast für die Landkreise wird wieder als besondere Ergänzungszuweisung in das Finanzausgleichsgesetz aufgenommen.
Bereits im Vorfeld der nun vorliegenden Einigung hatten sich die Arbeitskreise der Koalitionsfraktionen über die Wiederaufnahme der Jugendpauschale als besondere Ergänzungszuweisung sowie die Gleichstellung von Einheits- und Verbandsgemeinden geeinigt.