Das niedersächsische Innenministerium hat zudem die datenschutzrechtlichen Bedenken gegen die Nutzung sozialer Netzwerke (insbesondere von Facebook) zu polizeilichen Fahndungszwecken ausgeräumt. Personenbezogene Daten sollen über einen Link auf die Seite der Polizei sichtbar sein, so dass diese Daten zur Speicherung und Löschung bei der Polizei bleiben.
Vor diesen Hintergrund schlägt der innenpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion Rüdiger Erben vor, diesen Weg der Öffentlichkeitsfahndung in Sachsen-Anhalt zu nutzen. Er erklärte heute in Magdeburg: „Die Fahndung über Facebook stellt einen Zugang zu Internetnutzern her, die die Polizei auf klassischem Weg nicht erreicht. Es wäre eine absolute Verschwendung, diesen Fahndungsweg nicht zu nutzen, zumal er sehr kostengünstig ist.