
Dem gestrigen Schritt war bereits 12. September 2011 ein entsprechender Grundsatzbeschluss vorausgegangen. Der Landesvorstand hatte jedoch vor dem Beginn des Entscheids zwei Satzungsänderungen auf Landes- und Bundesebene abgewartet. So wurde das Mitgliederquorum auf ein Fünftel der Mitglieder gesenkt, d.h. der Mitgliederentscheid ist erfolgreich, wenn mindestens ein Fünftel der Mitglieder abstimmen und eine Mehrheit positiv votiert. Zudem wurde für Sachsen-Anhalt die Abstimmung per Briefwahl eingeführt.