Der Mitgliederentscheid in der SPD zum Thema Kennzeichnungspflicht für Polizistinnen und Polizisten ist auf den Weg gebracht. Der Landesvorstand hat sich in seiner gestrigen Sitzung zum Verfahren und zum konkreten Abstimmungsgegenstand des Entscheids verständigt. Der Mitgliederentscheid wird vom 19. März bis zum 16. April durchgeführt. In diesem Zeitraum haben die Mitglieder die Möglichkeit, ihr Votum per Briefwahl abzugeben.
Dem gestrigen Schritt war bereits 12. September 2011 ein entsprechender Grundsatzbeschluss vorausgegangen. Der Landesvorstand hatte jedoch vor dem Beginn des Entscheids zwei Satzungsänderungen auf Landes- und Bundesebene abgewartet. So wurde das Mitgliederquorum auf ein Fünftel der Mitglieder gesenkt, d.h. der Mitgliederentscheid ist erfolgreich, wenn mindestens ein Fünftel der Mitglieder abstimmen und eine Mehrheit positiv votiert. Zudem wurde für Sachsen-Anhalt die Abstimmung per Briefwahl eingeführt.