Heute hat das Amtsgericht Halle einen Polizisten vom Vorwurf der Körperverletzung im Amt im Zusammenhang mit einem Demonstrationsgeschehen im August 2012 in Halle (Saale) freigesprochen. Als Begründung führte das Gericht an, dass nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden könne, wer die Körperverletzung begangen habe.
Dazu erklärt Rüdiger Erben, stellvertretender Vorsitzender und innenpolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion: „Es ist ein unbefriedigender Zustand, wenn ein Polizeibeamter, der im Dienst einen Demonstranten verletzt hat, letztlich nicht ermittelt werden konnte. Gerade staatliche Gewaltanwendung muss gerichtlich überprüfbar sein. Wenn ein Fehlverhalten vorliegt, muss der Verursacher auch eindeutig identifizierbar sein.