Antrag 1/2020
Der Stadtrat Halberstadt beschließt allen gastronomischen Einrichtungen auf Antrag für die Dauer von zunächst fünf Jahren die Gebühren für das Aufstellen von Außenmobiliar zu erlassen.
Mit Genehmigung des Antrags gibt die Stadtverwaltung dem jeweiligen Antragsteller vor, in welchen Bereichen das Außenmobiliar sinnvoll aufgestellt werden darf.
Begründung:
Im Zuge der Veranstaltung Fortschreibung Einzelhandel am 14.01.2020 wurde u.a. aufgezeigt, dass die Bürger mehr Belebung der Aufenthaltsqualität wünschen. Damit sich diese Investitionen auch für die Gastronomen rechnet, ist dieser lange Zeitraum notwendig. Eine Beschränkung der Menge an Mobiliar wird es nicht geben, dieses ergibt sich durch die Kapazität des Betriebes.