Auf der jüngsten Sitzung des Stadtrates war die SPD-Fraktion mit dem Antrag "Konjunkturimpuls Halberstadt" erfolgreich.
Der Stadtrat beauftragte die Verwaltung, unverzüglich die Bildung eines Zweckbündnisses “KONJUNKTURIMPULS HALBERSTADT“ gemeinsam mit den Organisationen des Handwerks und der Bauwirtschaft zu initiieren, um in Halberstadt die sofortige Umsetzung des „Gesetzes zur Sicherung von Beschäftigung und Stabilität“ (Konjunkturpaket II) sicher zu stellen. Da die zur Verfügung stehenden Mittel mindestens zur Hälfte bis zum 31.
Dezember 2009 abgerufen werden sollen, ist unverzügliches Handeln
angesagt. In diesem Zusammenhang ist es sicher hilfreich, wenn die
Verwaltung bereits eine Auflistung dringend durchzuführender Maßnahmen
vorgelegt hat.
Dezember 2009 abgerufen werden sollen, ist unverzügliches Handeln
angesagt. In diesem Zusammenhang ist es sicher hilfreich, wenn die
Verwaltung bereits eine Auflistung dringend durchzuführender Maßnahmen
vorgelegt hat.
Die SPD-Stadtratsfraktion ist jedoch der Auffassung, dass zur
Sicherstellung der mit dem Konjunkturpaket verfolgten Zwecke, nämlich
Sicherung von Beschäftigung und Stabilität, vor Ort auch die heimische
Wirtschaft, Handwerk und Baugewerbe, eingebunden werden muss. Nur durch
gemeinsames, gezieltes Vorgehen lassen sich die in der Bewältigung der
Krise liegenden Chancen auch für unsere Stadt nutzen.
Sicherstellung der mit dem Konjunkturpaket verfolgten Zwecke, nämlich
Sicherung von Beschäftigung und Stabilität, vor Ort auch die heimische
Wirtschaft, Handwerk und Baugewerbe, eingebunden werden muss. Nur durch
gemeinsames, gezieltes Vorgehen lassen sich die in der Bewältigung der
Krise liegenden Chancen auch für unsere Stadt nutzen.
Die Maßnahmen müssen schnell begonnen und abgewickelt werden. Dabei
sind die hohe Leistungsfähigkeit aber auch etwaige Kapazitätsgrenzen
unserer heimischen Betriebe zu berücksichtigen. Die zeitlich begrenzten
Änderungen der vergaberechtlichen Vorgaben, die eine freie Vergabe bis
zu einer Auftragshöhe von 100.000 Euro und eine begrenzte Ausschreibung
bis zu einem Auftragsvolumen bis zu 1 Mio. Euro ermöglichen, sollte uns
anregen, die umzusetzenden Konzepte intelligent und kreativ zu
entwickeln, etwa durch Bildung von Bau- bzw. Maßnahmeabschnitten etc.
Hierzu müssen alle Beteiligten an einen Tisch!
sind die hohe Leistungsfähigkeit aber auch etwaige Kapazitätsgrenzen
unserer heimischen Betriebe zu berücksichtigen. Die zeitlich begrenzten
Änderungen der vergaberechtlichen Vorgaben, die eine freie Vergabe bis
zu einer Auftragshöhe von 100.000 Euro und eine begrenzte Ausschreibung
bis zu einem Auftragsvolumen bis zu 1 Mio. Euro ermöglichen, sollte uns
anregen, die umzusetzenden Konzepte intelligent und kreativ zu
entwickeln, etwa durch Bildung von Bau- bzw. Maßnahmeabschnitten etc.
Hierzu müssen alle Beteiligten an einen Tisch!