In den vergangenen Tagen wurde im Halberstädter Stadtzentrum die Beschilderung der Fußgangerzone an Holz- und Fischmarkt, sowie am Breiten Weg geändert. Nun ist es offiziell erlaubt in den Abendstunden ab 19 Uhr und morgens bis 8 Uhr mit dem Fahrrad durch das Zentrum der Kreisstadt zu fahren. Diese Änderung beschloss der Halberstädter Stadtrat auf einen Antrag der SPD/Grünen-Stastratsfraktion hin.
Bereits seit 2005 setzten sich die Sozialdemokraten im Stadtrat für eine teilweise Aufhebung des Radfahrverbotes ein.
Der Fußgängerzonenbereich Halberstadts dient am Tage zum Einkaufen, Flanieren und Verweilen. In den Abendstunden und am frühen Morgen ist er ziemlich verlassen. Es bestehen also keine Konflikte bei einer Öffnung für den Radverkehr, zumal § 1 der StVO davon unberührt bleibt und ohnehin nur Schrittgeschwindigkeit beim Radfahren erlaubt ist.
Das Fahrrad ist gerade im kleinstädtischen Raum eine klimafreundliche, preiswerte und gesunde Alternative und sollte daher die entsprechende Förderung erhalten. Der Hohe Weg stellt zwischen Altstadt, Fußgängerzone und der Bahnhofsvorstadt den kürzesten und attraktivsten Weg dar. Die Umfahrungsmöglichkeiten sind von der Verkehrsführung her für Radbenutzung sehr umständlich. Von einer Öffnung zu den genannten Zeiten profitieren daher Pendler, Schüler, innerstädtische Gastronomiebetriebe und Kulturanbieter. Die Fahrradfreundlichkeit der Stadt erhöht sich so deutlich.