Andreas Steppuhn sagt Nein zur Gesundheitsreform

Der SPD-Bundestagsabgeordnete Andreas Steppuhn aus Sachsen-Anhalt hat bei der heutigen Abstimmung im Deutschen Bundestag gegen die Gesundheitsreform gestimmt. „Dieser Entscheidung ist ein langer Abwägungsprozess vorausgegangen. Ich habe mir diese nicht leicht gemacht“, erklärte Andreas Steppuhn direkt im Anschluss an die Abstimmung.

Sein Abstimmungsverhalten begründet Andreas Steppuhn damit, dass die entscheidenden Probleme in der gesetzlichen Krankenversicherung, wie beispielsweise eine dauerhafte solidarische Finanzierung des Gesundheitssystems, nicht erreicht wurden. Ebenso kritisch betrachtet der Harzer SPD-Bundestagsabgeordnete die gesetzliche Fixierung der Beitragssätze sowie den so genannten Zusatzbeitrag. „Diese führen dazu, dass künftig Kostensteigerungen allein zu Lasten der Versicherten gehen, und dies ist für mich so nicht akzeptabel“, betonte Andreas Steppuhn nach Abgabe seiner Stimme.

„Die Entscheidungsfindung war für mich alles andere als einfach. Nach einer dezidierten Prüfung des Gesetzentwurfes und reiflicher Überlegung bin ich jedoch zu dem Schluss gekommen, dass durch die Gesundheitsreform gerade für das gesamte Gesundheitswesen in Ostdeutschland und für die ländlichen Gebiete gravierende Benachteiligungen entstehen. Hinzu kommt, dass die Verbesserung der Finanzierung des Gesundheitswesens, die im Übrigen eines der Hauptziele bei dieser Reform gewesen waren, nicht erreicht wurde. So ist unter anderem eine Verbreiterung der Einnahmebasis der GKV, z. B. durch eine Einbeziehung anderer Einkunftsarten, eine stärkere Steuerfinanzierung oder die Einbeziehung der Privaten Krankenkassen, mit der Reform nicht erreicht worden.“

Im Laufe der Beratung um die Gesundheitsreform hatte Andreas Steppuhn eine Reihe von Gesprächen mit Bürgerinnen und Bürgern, aber auch mit Ärzten und Vertretern von Krankenkassen geführt, die ihn in seiner Meinung und in seinem heutigen Votum bestärkt haben.

Abschließend äußerte sich Andreas Steppuhn: „Insgesamt betrachtet halte ich diese Gesundheitsreform schlichtweg für sozial unausgewogen, da sie zu einer in meinen Augen einseitigen finanziellen Mehrbelastung bei den Versicherten führt. Dadurch konnte ich dieser Reform nicht guten Gewissens zustimmen.“

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