Rentenerhöhung zum 1. Juli

Der Harzer SPD-Bundestagsabgeordnete zeigt sich sehr erfreut darüber, dass das Bundeskabinett heute den Weg zu einer Rentenerhöhung zum 01. Juli 2007 frei gemacht hat.

Das Bundeskabinett hat in seiner letzen Sitzung dem Entwurf einer Verordnung zur Bestimmung der Rentenwerte in der gesetzlichen Rentenversicherung und in der Alterssicherung der Landwirte zugestimmt.

„Damit werden nach einer langen Durststrecke auch die Renten erhöht und in einem ersten Schritt der Entwicklung von Löhnen und Gehältern angepasst“, sagte der Arbeitsmarkt- und Sozialexperte am Rande einer Sitzung des Ausschusses für Arbeit und Soziales in Berlin.
 

Mit dem Beschluss des Bundeskabinetts und nach Zustimmung des Bundsrates, werden die Altersbezüge zum 01.07.2007 in den alten wie den neuen Ländern um 0,54 Prozent angehoben. Das bedeutet, dass sich der nach der Anhebung ergebende neue Rentenwert in den alten Ländern auf 26,27 Euro und in den neuen Ländern auf 23,09 Euro belaufen wird. Dieser Rentenwert bildet die Grundlage für die jeweils individuelle Berechnung über die Höhe der Rente.

„Die gute Entwicklung der Wirtschaft soll auch bei den Rentnerinnen und Rentner ankommen. Damit profitieren auch sie vom wirtschaftlichen Aufschwung in Deutschland.“, betonte Steppuhn.

Gleichzeitig aber erinnerte Andreas Steppuhn auch daran, dass Grundlage für die Erhöhung der Renten immer die Einkommensentwicklung ist.

„Da davon auszugehen ist, dass es im Verlauf dieses Jahres zu weiteren Einkommenserhöhungen kommen wird, wird auch im nächsten Jahr mit einer weiteren Rentenanhebung zu rechnen sein.“, so der Arbeitsmarkt- und Sozialexperte abschließend.

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