Neun-Punkte für ein soziales Deutschland

 Nahezu einstimmig haben die Delegierten des SPD-Parteitages den Initiativantrag „Reformen für ein soziales Deutschland" beschlossen. Der Antrag trägt der Tatsache Rechnung, dass ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer deutlich größere Probleme haben aus der Arbeitslosigkeit heraus einen neuen Arbeitsplatz zu finden. Mit neun Maßnahmen will die SPD Fehlentwicklungen auf dem Arbeitsmarkt entgegentreten:

Die Bundesagentur für Arbeit soll von 2008 bis 2011 jährlich eine Milliarde Euro für ältere Arbeitslose zusätzlich einsetzen.
Beschäftigte ab 45 Jahren sollen das Arbeitslosengeld I künftig 15 Monate erhalten, wenn sie in den fünf Jahren vor der Arbeitslosigkeit 30 Monate lang sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren. Wer älter als 50 ist, soll 18 Monate lang ALG I beziehen, wenn er oder sie zuvor 36 Monate Beiträge gezahlt hat. Auf 24 Monate soll sich die Bezugsdauer verlängern, wenn der Betroffene zuvor 42 Monate lang sozialversicherungspflichtig beschäftigt war. Um einen möglichen Missbrauch dieser Regelung zu verhindern, soll die Erstattungspflicht wieder eingeführt werden.
Nach dem Auslaufen der Förderung der Altersteilzeit durch die Bundesagentur ab 2010 soll ein Gesetz den flexiblen Übergang in die Altersrente fördern. Teilrente und Altersteilzeit sollen so miteinander verzahnt werden, dass ein flexibler Übergang ab dem 60. Lebensjahr möglich ist.
Es soll geprüft werden, ob Rentenversicherungszeiten, die ab dem 60. Lebensjahr erreicht werden, sollen mit einem besonderen Punktwert versehen werden können und die spätere Rente steigern.
Die Tarifparteien sollen die Möglichkeit erhalten, zusätzliche Mittel in eine Zusatzkasse der Rentenversicherung einzuzahlen, die bei berufbezogener Leistungsminderung Abschläge in der Rentenversicherung ganz oder teilweise vermeidet. Dies bedeutet keine Veränderung bei der Erwerbsminderungsrente.
Unabhängig davon will die SPD einen Erwerbstätigen-Zuschuss mit Kinderkomponente entwickeln. Erwerbstätige, die voll oder vollzeitnah beschäftigt sind, aber mit ihrem Einkommen nicht das Existenzminimum erreichen, sollen durch diesen Zuschuss vor Hilfsbedürftigkeit geschützt werden.
Die Ausbildung benachteiligter junger Menschen soll besonders gefördert werden.
Der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung soll auf 3,5 Prozent sinken. Damit würden sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer und ihre Arbeitgeber jeweils um rund 2,5 Milliarden Euro entlastet.
Leiharbeit ist in vielen Betrieben ein sinnvolles Instrument zur Abdeckung von Auftragsspitzen und zur Reintegration Arbeitsloser in den ersten Arbeitsmarkt. Aber es ist auch verstärkt zu Fehlentwicklungen durch Lohndumping und durch Umgehung von Tarifverträgen gekommen. Daher soll die Leiharbeitsbranche in das Arbeitnehmer-Entsendegesetz aufgenommen werden, um so mit einem Mindestlohn soll Lohn-Dumping verhindern. Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz soll so geändert werden, dass für Leiharbeiter nach einer Einarbeitungszeit die gleiche Bezahlung und die gleichen Arbeitsbedingungen gelten wie für die Stammbelegschaft.

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