Bundestagsabgeordnete verdienen bald wie Bürgermeister

CDU und SPD wollen die Diäten der
Bundestagsabgeordneten deutlich anheben. Nach dem Willen der Koalition
sollen die Bezüge in zwei Schritten bis 2009 von jetzt 7009 auf dann
7668 Euro monatlich steigen. Damit wäre ein Gehaltsniveau erreicht, das
der Beamtenbesoldungsgruppe B 6 entspricht, zu der z.B. Bürgermeister
von Städten mit 50 000 bis 100 000 Einwohnern oder Richter an
Bundesgerichten gehören.

Die
Parlamentarischen Geschäftsführer von CDU und SPD, Norbert Röttgen und
Olaf Scholz, stellten den Gesetzentwurf der Bundesregierung gestern
vor. Er soll noch diese Woche in erster Lesung im Bundestag behandelt
werden. Geht es nach der Koalition, wird die Abgeordnetenentschädigung
zum 1. Januar 2008 um 330 Euro wachsen. Zum 1. Januar 2009 würde sie um
weitere 329 Euro zulegen. Dieses Gehaltsniveau entspräche der
Beamtenbesoldungsgruppe B 6.

Die Diäten der Parlamentarier sollen künftig automatisch steigen, wenn
diese vergleichbaren Berufsgruppen einen Zuschlag auf ihr Gehalt
bekommen. Ziel des Gesetzesvorstoßes sei es, die ständigen Debatten
über die Bezahlung überflüssig zu machen. Die Mehrkosten der
Diätenerhöhung werden mit 2,4 Millionen Euro pro Jahr veranschlagt.

Im Gegenzug zur Anhebung der Entschädigung sollen die Altersbezüge
sinken. Ausscheidende Abgeordnete sollen künftig nur noch 2,5 statt
bislang drei Prozent für jedes Jahr der Mitgliedschaft im Bundestag als
Ruhegehalt bekommen. Als Altersversorgung bekommt ein Parlamentarier
nach zwei Legislaturperioden derzeit 24 Prozent der Diäten. Künftig
sollen es nur noch 20 Prozent sein. Auch das Renteneintrittsalter von
67 Jahren soll schrittweise auf Abgeordnete übertragen werden.

Kritik gab es von der Opposition sowie vom Bund der Steuerzahler.
Dessen Präsident, Karl-Heinz Däke, forderte eine umfassende Reform nach
dem Vorbild Nordrhein-Westfalens. Dort hat der Landtag vor zwei Jahren
einen radikalen Systemwechsel beschlossen. Die Diäten wurden
verdoppelt, das Dickicht der Vergünstigungen im Gegenzug gelichtet. Die
Bezüge müssen vollständig versteuert werden, Abgeordnete für ihre
Altersversorgung 15,79 Prozent des monatlichen Einkommens in ein
Versorgungswerk einzahlen. Kostenpauschalen und Zulagen entfielen,
Überbrückungsgelder nach dem Ausscheiden aus dem Parlament wurden auf
drei Monate verkürzt.

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