Neuerungen bei der Umweltprämie – Reservierung der Prämie auch bei langen Lieferzeiten möglich

schrottplatzFür Käufer eines Neuwagens ist bald auch bei längeren Lieferzeiten die Reservierung der Abwrackprämie möglich. Darüber informierte jetzt der SPD-Bundestagsabgeordnete für die Harzregion, Andreas Steppuhn.

Ab dem 30. März 2009 wird ein zweistufiges Reservierungsverfahren für die Umweltprämie eingeführt. Das bedeutet, wer ein neues Auto kauft, kann sich nach der neuen Regelung und ab dem 30. März 2009 mit einem verbindlichen Kaufvertrag an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle wenden und sich die Umweltprämie reservieren. Ausgezahlt wird die Prämie dann nach der vollzogenen Verschrottung des Altwagens und der Anmeldung des Neuwagens. Die bisherige Regelung sah vor, dass die Zulassungspapiere des Neuwagens bereits bei der Antragsstellung vorgelegt werden mussten – das wird nun entfallen.

Der SPD-Bundestagsabgeordnete Andreas Steppuhn zeigte sich erfreut über die Neuregelung: „In der letzten Zeit trat immer häufiger die Sorge auf, dass man als Antragsteller seinen Wagen verschrotten lässt, einen Neuwagen kauft, dann aber wegen einer verlängerten Lieferzeit so lange auf sein Auto warten muss, bis die Fördermittel aufgebraucht sein könnten. Mit dieser berechtigten Sorge konnten wir die Bürger nicht alleine lassen, sondern mussten für Rechtssicherheit sorgen. Dies hat die SPD jetzt durchgesetzt.“Auch für Erbfälle wurde jetzt eine Regelung gefunden. Demnach können auch die Erben von Altautos die staatliche Umweltprämie von 2.500 Euro erhalten. Gegen Vorlage des Erbscheins können sie die Umweltprämie für Autos geltend machen, die auf den Erblasser zugelassen waren.
Die Umweltprämie ist Bestandteil des zweiten Konjunkturpaketes der Bundesregierung. Bürger, die sich einen umweltfreundlichen Neu- oder Jahreswagen kaufen, erhalten dabei 2.500 Euro für die Verschrottung ihres mindestens neun Jahre alten Autos.

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