Bundesverkehrsminister Ramsauer hat heute angekündigt, die Verkehrssünderdatei zu vereinfachen. Danach sollen grobe Verkehrsverstöße wie etwa zu schnelles Fahren künftig generell nur noch mit einem Punkt bestraft werden. Bisher sind es bis zu drei Punkte. Schwere Delikte wie das Fahren über eine rote Ampel sollen zukünftig mit zwei Punkten geahndet (bisher drei bis sieben). Darüber hinaus ist eine einzelne Verjährung der Einträge im Zentralregister vorgesehen. Ein-Punkt-Verstöße sollen nach zwei, Zwei-Punkte-Verstöße nach drei Jahren gelöscht werden. Bislang erlöschen die Punkte nur, wenn innerhalb von zwei Jahren kein neues Vergehen hinzukommt. Sonst bleiben die Punkte immer bestehen.
Dazu erklärt Holger Hövelmann, verkehrspolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion: „Grundsätzlich ist eine Reform der Verkehrssünderdatei vernünftig, aber der Teufel steckt im Detail. Oberste Priorität müssen der Schutz der Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer und die Sicherheit auf den Straßen haben. Eine Lockerung der Regelungen für notorische Raser und Verkehrsrowdys darf also in keinem Fall eintreten.